KfW-Förderprogramme im Überblick

Alle aktuellen KfW-Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude — Neubau, Sanierung und Heizungstausch mit Förderhöhen, Konditionen und Voraussetzungen.

Diese Seite zeigt alle KfW-Förderprogramme im Überblick — kompakt nach Vorhabenstyp sortiert. Die KfW-Bankengruppe bietet zinsvergünstigte Kredite und Tilgungszuschüsse für die energetische Gebäudesanierung und den klimafreundlichen Neubau. Das wichtigste Programm für Bestandsgebäude ist KfW 261 (Effizienzhaus-Sanierung) mit bis zu 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss, dessen Höhe von der erreichten Effizienzhaus-Stufe abhängt. Wichtig: Zum 21.07.2026 ändern sich Tilgungszuschüsse und Boni — siehe BEG-Reform 2026.

Für den Heizungstausch steht KfW 458 zur Verfügung: Zuschüsse von 30 bis 70 Prozent für Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Fernwärmeanschlüsse. Der Klimageschwindigkeitsbonus (bis 20.07.2026 +20 %, ab 21.07.2026 +16 %) belohnt den vorzeitigen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Der Ergänzungskredit KfW 358/359 finanziert zusätzliche Maßnahmen mit bis zu 120.000 Euro.

Für Neubauten sind KfW 297/298 (Klimafreundliches Wohngebäude) relevant. Voraussetzung für die höchste Stufe ist das QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude). Als KfW-Effizienzexperte begleite ich die gesamte Antragstellung: Technische Projektbeschreibung (TPB), Baubegleitung und Bestätigung nach Durchführung (BnD).

BEG-Reform zum 21. Juli 2026

Datenstand: 21.07.2026 · Reform in Kraft
Übergangsphase — Stichtag beachten Die Reform ist seit 21.07.2026 in Kraft. Anträge zu bereits vorliegenden Bestätigungen zum Antrag (BzA) konnten nur noch bis 20.07.2026, 20:00 Uhr zu den bisherigen Konditionen gestellt werden. Die neuen Tilgungszuschüsse für KfW 261 und KfW 263 sind den amtlichen KfW-Merkblättern (Stand 07/2026, gültig ab 21.07.2026) entnommen.

Zum 21.07.2026 ändert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mehrere Fördersätze und Boni. Die wichtigsten Änderungen im direkten Vergleich:

Programm / Position Bisher (bis 20.07.2026, 20:00 Uhr) Ab 21.07.2026
KfW 261 — Sanierung Wohngebäude (Kredit)
Förderfähige StufenEH 40 / 55 / 70 / 85 und EH Denkmal (auch ohne EE-/NH-Klasse)nur noch EE- oder NH-Varianten: EH 40/55/70/85 EE|NH sowie EH Denkmal EE|NH
Tilgungszuschuss (EE-Klasse)Basis EH 40: 20 % · 55: 15 % · 70: 10 % · 85/Denkmal: 5 % (EE-Variante je +5 pp)EH 40 EE: 10 % · 55 EE: 5 % · 70 EE / 85 EE: 0 % · Denkmal EE: 5 % (NH-Klasse je +5 pp)
EE-Klassen-Bonus (zusätzlich)+5 %entfällt (EE ist jetzt Basis; NH-Klasse gibt +5 pp)
Worst-Performing-Building-Bonus+10 pp (EH 40/55/70)+10 pp (unverändert)
Bonus serielles Sanieren+15 pp (nur EH 40/55)+15 pp (EH 40/55). Ausweitung auf EH 70 EE angekündigt — Beantragung voraussichtlich ab Ende September 2026
Max. Förderquote gesamtgedeckelt auf 60 % der förderfähigen Kosten
Max. Kreditbetrag120.000 €/WE (150.000 € mit EE-/NH-Klasse)bis 150.000 €/WE
KfW 458 — Heizungsförderung (Zuschuss)
Grundförderung30 %30 % (unverändert)
Klimageschwindigkeitsbonus+20 %+16 % (ab 01.02.2027 halbjährlich −4 Prozentpunkte)
Effizienzbonus (WP)+5 %entfällt
Emissionsminderungszuschlag (Biomasse)2.500 € Pauschaleentfällt
Einkommensbonus (Selbstnutzer)+30 % (zvE ≤ 40.000 €)gestaffelt: +40 % (≤ 30.000 €) · +30 % (≤ 40.000 €) · +10 % (≤ 50.000 €)
Familienzuschlag (Kinder)neu: je Haushalt mit mind. 1 minderjährigem Kind −10.000 € anrechenbares Einkommen → Bonus +40 % (≤ 40.000 €) · +30 % (≤ 50.000 €) · +10 % (≤ 60.000 €)
Förderfähige Höchstkosten30.000 € (1. WE)28.000 € (1. WE) · 15.000 € (WE 2–6) · 8.000 € (ab 7. WE) — 1. WE ab 01.02.2027 halbjährlich −750 €
Max. Förderquote70 % (80 % Eigennutzer, zvE ≤ 40.000 €)70 % / 80 % (unverändert)
Wertschöpfungsbonus / WP-Herkunftangekündigt ab Q1 2027: Wärmepumpe aus EU-Fertigung → Grundförderung 30 % + 15 % Bonus; aus Nicht-EU → Grundförderung sinkt auf 15 %. Noch nicht beantragbar.
KfW 263 — Sanierung Nichtwohngebäude (Kredit)
Förderfähige StufenEG 40/55/70 und EG Denkmal (auch ohne EE-/NH-Klasse)nur noch EE- oder NH-Varianten: EG 40/55/70 EE|NH sowie EG Denkmal EE|NH
Tilgungszuschuss (EE-Klasse)Basis EG 40: 20 % · 55: 15 % · 70: 10 % · Denkmal: 5 % (EE-Variante je +5 pp)EG 40 EE: 10 % · 55 EE: 5 % · 70 EE: 0 % · Denkmal EE: 5 % (NH-Klasse je +5 pp)
EE-Klassen-Bonus (zusätzlich)+5 %entfällt (EE ist jetzt Basis; NH-Klasse gibt +5 pp)
Worst-Performing-Building-Bonus+10 pp+10 pp (EG 40/55/70)
Bonus serielles Sanierenneu eingeführt — Beantragung voraussichtlich ab Ende September 2026 (im Merkblatt 263, Stand 07/2026, noch nicht enthalten)
Max. Kredit / Förderquote2.000 €/m² NGF, max. 10 Mio. € je Vorhabenunverändert; Gesamtförderquote gedeckelt auf 60 %
KfW 522 — Heizungsförderung Nichtwohngebäude (Zuschuss)
Grundförderung30 %30 % (unverändert)
Effizienzbonus+5 %entfällt
Emissionsminderungszuschlag2.500 € (Biomasse)entfällt
Förderfähige Höchstkostennach Nettoraumfläche gestaffelt28.000 € bis 150 m² · +197 €/m² (150–400) · +118 €/m² (400–1.000) · +79 €/m² (> 1.000 m²)
KfW 264 / 464 — Sanierung kommunaler Gebäude (Zuschuss)
Zuschussförderungje Effizienzgebäude-Stufewird weitergeführt; Zuschüsse je Stufe um 10 Prozentpunkte reduziert (bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten)
Antragstart Sanierungsförderung Die Heizungsförderung (KfW 458 / 522) gilt bereits seit 21.07.2026. Die neue bzw. erweiterte Sanierungsförderung (KfW 261 / 263 / 264 / 464 — u. a. die Ausweitung des seriellen Sanierens auf EH 70 EE und die neue serielle Sanierung für Nichtwohngebäude) ist laut KfW voraussichtlich erst ab Ende September 2026 beantragbar. Die Förderung ist von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln abhängig; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Quellen: KfW — „Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ sowie KfW-Produktseiten 261, 458, 263, 266 (abgerufen 20.07.2026). Fördersätze abhängig von Gebäude, Antragsteller, Maßnahmenbeginn und technischen Voraussetzungen — verbindliche Prüfung im Einzelfall durch eine:n Energieeffizienz-Expert:in.

Sanierung zum Effizienzhaus

KfW 261

Wohngebäude — Kredit

Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Ab 21.07.2026 nur noch in der EE- oder NH-Klasse förderfähig (EH 40/55/70/85 EE|NH, EH Denkmal EE|NH). Das wichtigste Programm für umfassende Sanierungen.

Tilgungszuschuss je Effizienzhaus-Stufe
Kredit bis 150.000 €/WE Gebäude mind. 5 Jahre alt Energieberater Pflicht Neue Konditionen ab 21.07.2026
Direkt zur KfW: Programm 261
KfW 358/359

Ergänzungskredit

Zusätzlicher zinsgünstiger Kredit für Eigentümer, die bereits einen BAFA-Zuschuss oder KfW-Zuschuss (458) erhalten haben und eine Anschlussfinanzierung benötigen.

Ab 0,01 % eff. Jahreszins
Kredit bis 120.000 €/WE Vorheriger Zuschuss nötig
Direkt zur KfW: Programm 358/359

Heizungstausch

KfW 458

Heizungsförderung — Zuschuss

Direkter Zuschuss für den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Systeme: Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Wärmenetz-Anschluss.

Bis 70 % Zuschuss (80 % für Eigennutzer)
Grundförderung 30 % Klimageschw.-Bonus ab 21.07.: 16 % Einkommensbonus bis 40 % Effizienzbonus entfällt ab 21.07.
Direkt zur KfW: Programm 458
Wichtig: Liefer-/Leistungsvertrag vor Antrag Seit 2024 muss für die Heizungsförderung bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, bevor der KfW-Antrag gestellt wird. Der Vertrag muss eine auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage koppelt.

Boni ab 21.07.2026:

BonusVoraussetzungZuschuss
GrundförderungAustausch fossiler Heizung gegen EE-Heizung30 %
KlimageschwindigkeitsbonusAlte Gas-/Ölheizung (mind. 20 Jahre) wird ersetzt+16 %
Einkommensbonus (gestaffelt)zvE ≤ 30.000 € → +40 % · ≤ 40.000 € → +30 % · ≤ 50.000 € → +10 %bis +40 %
Effizienzbonusentfällt zum 21.07.2026 (bisher +5 % für WP mit natürl. Kältemittel/Erd-/Wasser-WP)
Emissionsminderungszuschlagentfällt zum 21.07.2026 (bisher 2.500 € Pauschale bei Biomasse)
MaximumAlle Boni kumuliert (80 % für Eigennutzer mit zvE ≤ 40.000 €)70 %

Neubau-Förderung

KfW 297/298

Klimafreundlicher Neubau

Zinsgünstige Kredite für klimafreundliche Neubauten: beide im Effizienzhaus-40-Standard mit Treibhausgas-Grenzwert — KfW 297 ohne, KfW 298 mit QNG-Siegel (höherer Kreditbetrag). Die befristete EH-55-Neubauförderung wurde bis zum 31.12.2026 verlängert.

Klimafreundlicher Neubau (EH 40 / QNG)
Kredit bis 150.000 €/WE (mit QNG) EH 55 (befristet) verlängert bis 31.12.2026 Keine fossilen Brennstoffe Zinssatz nach KfW-Konditionen
Direkt zur KfW: Programm 297/298
KfW 300

Wohneigentum für Familien

Zinsgünstiger Kredit für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Einkommensgrenze: max. 90.000 € zu versteuerndes Einkommen.

Kredit bis 270.000 €
Klimafreundlich + QNG Selbstnutzung Pflicht Einkommensgrenze 90.000 €
Direkt zur KfW: Programm 300
KfW 296

Neubau Niedrigpreissegment

Fördert kostengünstigen, flächeneffizienten Wohnungsneubau. Mindestens Effizienzhaus 55 und Kosten-/Flächenobergrenzen.

Zinsgünstiger Kredit
Mind. EH 55 Kosten- und Flächengrenzen
Direkt zur KfW: Programm 296

Weitere Programme

KfW 266

Gewerbe zu Wohnen

Direkter Zuschuss von 30 % für den Umbau beheizter Nichtwohngebäude zu Wohnraum — bis zu 100.000 € förderfähige Umbaukosten je neuer Wohneinheit (max. 30.000 € Zuschuss/WE, höchstens 300.000 € gesamt). Gefördert werden Umbaukosten (Rückbau, Statik, Innenausbau, Erschließung, Fachplanung). Nicht enthalten: Grundstücks-/Kaufkosten und die energetische Sanierung zum Effizienzhaus — diese läuft getrennt über KfW 261 (keine Doppelförderung derselben Kosten).

30 % · bis 30.000 € je Wohneinheit
Direktzuschuss (keine Rückzahlung) Gebäude beheizt, mind. 5 Jahre alt Mind. Standard EH 85 EE (oder Denkmal EE) Energieeffizienz-Experte Pflicht
Direkt zur KfW: Programm 266
KfW 270

Erneuerbare Energien — Standard

Zinsgünstiger Kredit für Photovoltaik, Batteriespeicher, Biomasse, Windkraft und andere EE-Anlagen. Für Privatpersonen und Unternehmen.

Kredit bis 150 Mio. €
PV, Speicher, WP Keine Tilgungszuschüsse
Direkt zur KfW: Programm 270
KfW 124

Wohneigentumsprogramm

Zinsgünstiger Kredit für den Kauf oder Bau selbstgenutzter Immobilien — ohne energetische Anforderungen, ohne Einkommensgrenze.

Kredit bis 100.000 €
Alle Käufer/Bauherren Tilgungsfreie Anlaufjahre
Direkt zur KfW: Programm 124
KfW 455-B

Altersgerecht Umbauen — Zuschuss

Direkter Zuschuss für Maßnahmen zur Barrierereduzierung: schwellenlose Zugänge, Badumbau, Treppenlifte, breitere Türen.

Zuschuss bis 6.250 €
10 % (Einzelmaßn.) 12,5 % (Standard Altersger.) Mittel begrenzt (50 Mio. €)
Direkt zur KfW: Programm 455-B
KfW 159

Altersgerecht Umbauen — Kredit

Zinsgünstiger Kredit für Barriereabbau und Einbruchschutz. Ergänzung zum Zuschussprogramm 455-B, wenn die Zuschussmittel erschöpft sind.

Kredit bis 50.000 €
Alle Eigentümer/Mieter Keine Altersgrenze
Direkt zur KfW: Programm 159

Nichtwohngebäude (NWG) — Bürogebäude, Gewerbe, Kommunal

Für Nichtwohngebäude wie Büros, Verwaltungs-, Schul- und Gewerbegebäude gelten eigene KfW-Programme. Anstelle von Wohneinheiten (WE) wird die Nettogrundfläche (NGF) als Bezugsgröße verwendet. iSFP-Bonus gibt es nicht — Boni für Effizienz, EE-Klasse und Worst-Performing-Building bleiben kombinierbar.

KfW 263

BEG Nichtwohngebäude — Sanierung

Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude (EG 40, 55, 70 oder Denkmal). Pendant zu KfW 261 für NWG.

Bis 35 % Tilgungszuschuss
Kredit bis 2.000 €/m² NGF 3.500 €/m² mit EE-Klasse max. 15 Mio. €
Direkt zur KfW: Programm 263
Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen

KfW 263 ist das NWG-Pendant zu KfW 261: Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung eines Nichtwohngebäudes zum Effizienzgebäude (EG 70, 55, 40 oder Denkmal). Förderfähig sind bis zu 2.000 €/m² Nettogrundfläche, mit Erneuerbare-Energien- bzw. Worst-Performing-Building-Klasse bis 3.500 €/m², max. 15 Mio. € je Vorhaben. Der Tilgungszuschuss steigt mit der Effizienzgebäude-Stufe (bis 35 %).

Ein Energieeffizienz-Experte (Liste des Bundes) ist Pflicht; der Antrag läuft vor Vorhabenbeginn über Ihre Hausbank. Die Verzinsung folgt dem risikogerechten Zinssystem — Ihre Preisklasse ermitteln Sie unten im Rechner.

📊 Aktuelle Zinskonditionen (Konditionenanzeiger) →
KfW 299

Klimafreundlicher Neubau NWG

Kredit für Neubau von Nichtwohngebäuden im Effizienzgebäude-40-NWG-Standard. Drei Förderstufen: Standard (KFN), KFN+QNG-Siegel, KFN+QNG-Plus.

Kredit bis 3.000 €/m² NGF (QNG)
Standard 2.000 €/m² Keine fossilen Brennstoffe LCA-Nachweis
Direkt zur KfW: Programm 299
Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen

Förderkredit für den Neubau oder Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude. Drei Stufen: KFN (Effizienzgebäude 40 NWG + Nachhaltigkeitsanforderungen), KFN + QNG-Siegel und KFN + QNG-Plus. Kredithöchstbetrag 2.000 €/m² NGF (Standard) bzw. 3.000 €/m² mit QNG, max. 15 Mio. €.

Voraussetzung: keine fossilen Brennstoffe und Nachweis der Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus (LCA). Reiner Zinsvorteil, kein Tilgungszuschuss; Verzinsung risikogerecht (RGZS).

📊 Aktuelle Zinskonditionen (Konditionenanzeiger) →
KfW 596

KFN Niedrigpreissegment NWG

Zinsverbilligter Kredit für kostengünstigen klimafreundlichen Nichtwohngebäude-Neubau. Mindestens EG 55 NWG plus Lebenszyklus-Anforderungen.

Ab 0,01 % eff. Jahreszins
Kredit bis 2.000 €/m² NGF Kosten-/Flächengrenzen
Direkt zur KfW: Programm 596
Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen

Variante von KFN für den kostengünstigen klimafreundlichen NWG-Neubau (Niedrigpreissegment). Mindestens Effizienzgebäude 55 NWG plus Lebenszyklus-Anforderungen, dazu Kosten- und Flächenobergrenzen. Dafür besonders zinsverbilligt (ab 0,01 % eff. Jahreszins), Kredit bis 2.000 €/m² NGF.

Gedacht für serielles, flächeneffizientes und kostenoptimiertes Bauen. Verzinsung risikogerecht (RGZS) — Preisklasse siehe Rechner unten.

📊 Aktuelle Zinskonditionen (Konditionenanzeiger) →
KfW 522

Heizungsförderung NWG — Zuschuss

Direktzuschuss für den Austausch fossiler Heizungen in Nichtwohngebäuden gegen Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie oder Wärmenetz-Anschluss. NWG-Pendant zu KfW 458.

30 % Grundförderung
Grundförderung 30 % Effizienzbonus entfällt ab 21.07. Höchstkosten nach Nettoraumfläche gestaffelt
Direkt zur KfW: Programm 522
Ausführliche Erklärung

Direkter Investitionszuschuss (kein Kredit) für den Austausch fossiler Heizungen in Nichtwohngebäuden gegen Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Wärmenetz-Anschluss. Grundförderung 30 %. Der bisherige Effizienzbonus (+5 %) und der Emissionsminderungszuschlag entfallen zum 21.07.2026.

Die Bemessungsgrenze ist nach Nettogrundfläche gestaffelt (max. 30.000 € für die erste Einheit, +15.000 € je weiterer). Vor Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender Bedingung vorliegen. Als Zuschuss mit fester Förderquote unterliegt 522 nicht dem risikogerechten Zinssystem — es gibt also keinen bonitätsabhängigen Zins.

KfW 523

Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit NWG

Zinsverbilligter Ergänzungskredit zum BAFA-Zuschuss oder zu KfW 522. Pendant zu KfW 358/359 für Wohngebäude — finanziert die Restkosten nach Abzug der Zuschüsse.

Kredit bis 120.000 €/Maßnahme
Zinsbindung 10 Jahre Vorheriger Zuschuss nötig
Direkt zur KfW: Programm 523
Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen

Zinsverbilligter Ergänzungskredit zu einem bereits bewilligten Zuschuss — entweder zum BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen) oder zu KfW 522. Er finanziert die Restkosten nach Abzug der Zuschüsse, bis 120.000 € je Maßnahme, Zinsbindung 10 Jahre.

Voraussetzung ist ein vorheriger Zuwendungsbescheid; der Kreditantrag ist binnen 12 Monaten über die Hausbank zu stellen. NWG-Pendant zu KfW 358/359. Verzinsung risikogerecht (RGZS).

📊 Aktuelle Zinskonditionen (Konditionenanzeiger) →
KfW 270 NWG

Erneuerbare Energien Standard NWG

Marktnaher Kredit für PV-Anlagen, Batteriespeicher, Biomasse und andere EE-Anlagen für Unternehmen und gewerbliche Betreiber. Kein Tilgungszuschuss.

Kredit bis 50 Mio. €
Laufzeit bis 30 J. PV, Speicher, BHKW
Direkt zur KfW: Programm 270 NWG
Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen

Marktnaher Förderkredit für Erneuerbare-Energien-Anlagen — Photovoltaik, Batteriespeicher, Biomasse, Wind, Wärme/Kälte aus EE — für Unternehmen und gewerbliche Betreiber. Kein Tilgungszuschuss, dafür hohe Kreditbeträge (bis 50 Mio. €) und Laufzeiten bis 30 Jahre.

Identisches Programm wie KfW 270 für Privatpersonen, hier in der gewerblichen Nutzung. Verzinsung nach dem risikogerechten Zinssystem (RGZS).

📊 Aktuelle Zinskonditionen (Konditionenanzeiger) →

Kreditbewertung für Unternehmen: das risikogerechte Zinssystem (RGZS)

Anders als bei Zuschüssen ist der Zinssatz eines KfW-Förderkredits für Unternehmen und Nichtwohngebäude nicht für alle gleich. Er wird nach dem risikogerechten Zinssystem (RGZS) individuell festgelegt — abhängig von der Bonität Ihres Unternehmens und der Werthaltigkeit der Sicherheiten. Grundsatz: je besser die wirtschaftliche Lage und je werthaltiger die Besicherung, desto niedriger der Zins.

1Bonität prüfen

Die Hausbank bewertet die wirtschaftlichen Verhältnisse (Jahresabschlüsse, BWA) und ordnet Ihr Unternehmen einer von 7 Bonitätsklassen zu.

2Sicherheiten bewerten

Sie schätzt, welcher Anteil des Kredits durch Sicherheiten (z. B. Grundschulden) gedeckt ist — daraus folgt eine von 3 Besicherungsklassen.

3Preisklasse ermitteln

Bonität × Besicherung ergibt die Preisklasse A–I. Jede Preisklasse steht für eine Zinsobergrenze, die die KfW im Konditionenanzeiger veröffentlicht.

BonitätsklasseEinschätzung der Hausbank1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit
1ausgezeichnet< 0,10 %
2sehr gut0,10 % – < 0,40 %
3gut0,40 % – < 1,20 %
4befriedigend1,20 % – < 1,80 %
5noch befriedigend1,80 % – < 2,80 %
6ausreichend2,80 % – < 5,50 %
7noch ausreichend5,50 % – < 10,00 %
BesicherungsklasseWerthaltige Besicherung (Deckungsgrad des Kredits)
1≥ 70 %
2> 40 % und < 70 %
3≤ 40 %

🧮 Preisklassen-Rechner

Wählen Sie Ihre voraussichtliche Bonitäts- und Besicherungsklasse — der Rechner zeigt die resultierende Preisklasse. Orientierung: Die verbindliche Einstufung nimmt Ihre Hausbank am Tag der Kreditzusage vor.

D
📊 Beim KfW-Konditionenanzeiger öffnen →

Die Zuordnung Bonität × Besicherung → Preisklasse folgt dem KfW-Merkblatt „Risikogerechtes Zinssystem". Die tagesaktuellen Sollzins-/Effektivzins-Obergrenzen je Preisklasse veröffentlicht die KfW im Konditionenanzeiger (Zinsänderungen täglich möglich) — lesen Sie dort die Spalte Ihrer Preisklasse ab. Anträge in den Kombinationen 7/1, 7/2 und 6/3 sind nur ohne Haftungsfreistellung möglich; 7/3 wird nicht gefördert.

Aktuelle Konditionen für NWG-Programme: Die exakten Sollzinsen je Laufzeit und Preisklasse für KfW 263, 299, 596, 523 und 270 NWG zeigt der KfW-Konditionenanzeiger (Links je Programm oben in „Ausführliche Erklärung" bzw. im Rechner). Eine Übersicht der Sollzinsen je Laufzeit (5/10/20/30 Jahre) findest du außerdem unter /kfw/zinsen/ im Tab „Nichtwohngebäude". Die Sätze werden täglich von der KfW gepflegt. KfW 522 ist ein Direktzuschuss ohne risikogerechten Zins.

Programmübersicht auf einen Blick

ProgrammZweckArtMax. Betrag
KfW 261Sanierung zum EffizienzhausKredit + Tilgungszuschuss150.000 €/WE
KfW 458HeizungstauschDirektzuschussbis 70 % · Höchstk. 28.000 €/WE
KfW 297/298Klimafreundlicher NeubauKredit150.000 €/WE
KfW 300Wohneigentum FamilienKredit270.000 €
KfW 296Neubau NiedrigpreisKreditvariabel
KfW 270Erneuerbare EnergienKredit150 Mio. €
KfW 124Wohneigentum (allgemein)Kredit100.000 €
KfW 358/359ErgänzungskreditKredit120.000 €/WE
KfW 455-BBarrierefreiheitDirektzuschuss6.250 €
KfW 159Barrierefreiheit + EinbruchschutzKredit50.000 €
KfW 266Gewerbe zu Wohnen (Umbau)Direktzuschuss30.000 €/WE
Nichtwohngebäude (NWG)
KfW 263BEG NWG SanierungKredit + Tilgungszuschuss3.500 €/m² NGF (EE)
KfW 299Klimafreundlicher Neubau NWGKredit3.000 €/m² NGF (QNG)
KfW 596KFN Niedrigpreissegment NWGKredit2.000 €/m² NGF
KfW 522Heizungsförderung NWGDirektzuschuss35 % (max. 30k + 15k/Einheit)
KfW 523Ergänzungskredit NWG (zu BAFA)Kredit120.000 €/Maßnahme
KfW 270 NWGErneuerbare Energien NWGKredit50 Mio. €
Antrag immer VOR Maßnahmenbeginn! Für alle KfW-Programme gilt: Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Bei Kreditprogrammen erfolgt die Beantragung über Ihre Hausbank. Einzige Ausnahme: Bei KfW 458 (Heizung) muss der Liefervertrag bereits vorliegen.
Änderungen ab 2027 möglich Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag eine Bündelung der KfW-Programme: Ab 2027 soll es voraussichtlich nur noch ein Programm für Neubau und eines für Sanierung geben. Nutzen Sie die aktuellen Programme, solange sie verfügbar sind.

Energieberatung — Förderung Wohngebäude (WG) vs. Nichtwohngebäude (NWG)

Die Energieberatung wird auf zwei Wegen gefördert: BAFA-Direktzuschüsse (für die Beratung selbst inkl. iSFP bzw. EBN/EBK) und KfW-Tilgungszuschüsse (für Fachplanung & Baubegleitung im KfW-Programm). Beide Pfade unterscheiden sich für Wohn- und Nichtwohngebäude erheblich — Bezugsgröße, Höchstbeträge und sogar das Antragsverfahren weichen voneinander ab.

BAFA — Energieberatung als Zuschuss

Programm Gebäudetyp Fördersatz Höchstbetrag
BAFA-EBW (Energieberatung WG, Bestand & Sanierung — iSFP)Wohngebäude50 % der förderfähigen BeratungskostenEFH/ZFH: 650 €
MFH (≥3 WE): 850 €
+ 5 %-Bonus auf BEG-EM bei iSFP-Erstellung
BAFA-EBN (WG-Neubau)Wohngebäude — Neubau50 %EFH/ZFH: 1.300 €/WE
MFH (≥3 WE): 1.700 €/WE
BAFA-EBN-NWG (Energieberatung Nichtwohngebäude)NWG — gewerblich50 %bis 8.000 € Zuschuss
(max. 16.000 € förderfähige Beratungskosten)
BAFA-EBK (Energieberatung Kommunen)NWG — kommunal80 %bis 15.000 € Zuschuss

Wichtig: Den iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) gibt es ausschließlich für Wohngebäude. Bei NWG übernimmt die Funktion eines Sanierungsfahrplans der Energieberatungs-Bericht nach EBN-NWG bzw. EBK-Schema — er löst aber keinen 5-%-Bonus auf BEG-Einzelmaßnahmen aus.

KfW — Fachplanung & Baubegleitung im Programm-Antrag

Programm Bezugsgröße Förderfähige Kosten Zuschuss (50 % davon)
KfW 261 Sanierung WGWohneinheit (WE)EFH/ZFH (≤2 WE): 5.000 €
MFH: 2.000 €/WE — max. 20.000 €
EFH: 2.500 €
MFH: max. 10.000 €
KfW 297/298 Neubau WGWohneinheit (WE)EFH/ZFH: 4.000 €
MFH: 4.000 €/WE
EFH: 2.000 €
MFH: 2.000 €/WE
KfW 263 Sanierung NWGNettogrundfläche (NGF)max. 5 €/m² NGF — gesamt max. 20.000 €max. 10.000 €
KfW 299 Neubau NWGNettogrundfläche (NGF)max. 5 €/m² NGF — gesamt max. 20.000 €max. 10.000 €
BAFA-EM Einzelmaßnahmen Fachplanung WGWohneinheit (WE)EFH/ZFH: 5.000 €
MFH: 2.000 €/WE — max. 20.000 €
EFH: 2.500 €
MFH: max. 10.000 €
BAFA-EM-NWG Einzelmaßnahmen Fachplanung NWGNettogrundfläche (NGF)max. 5 €/m² NGF — gesamt max. 20.000 €max. 10.000 €

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

  • Bezugsgröße: WG-Programme rechnen über die Wohneinheit (WE), NWG-Programme über die Nettogrundfläche (NGF in m²). Bei einem 800 m² NGF Bürogebäude ergibt das z. B. eine Cap von 4.000 € förderfähigen Beratungskosten (800 × 5 €), bei einem MFH mit 6 WE dagegen 12.000 € (6 × 2.000 €).
  • iSFP-Bonus nur bei WG: Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lässt (BAFA-EBW), bekommt zusätzlich 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss auf alle anschließenden BEG-EM-Maßnahmen (Hülle, Anlage, Heizungsoptimierung). Bei NWG entfällt dieser Bonus.
  • Förderhöhen unterschiedlich strukturiert: Für ein kleines Bürogebäude bringt EBN-NWG bis zu 8.000 € Beratungszuschuss — deutlich mehr als ein EFH (650 €). Kommunale Liegenschaften kommen über EBK auf bis zu 15.000 € (80 %). Bei großen Wohngebäuden dagegen skaliert die KfW-Fachplanung über die WE-Zahl: ein MFH mit 10 WE bringt bis 20.000 € förderfähig (max. 10.000 € Zuschuss).
  • Voraussetzungen Energieeffizienz-Experte: Für WG müssen Berater in der dena-Energieeffizienz-Experten-Liste (EEE-Liste) für Wohngebäude stehen. Für NWG ist eine gesonderte EEE-Listung für Nichtwohngebäude erforderlich — nicht jeder WG-Berater darf NWG-Anträge stellen.
  • Heizungs-Zuschüsse getrennt: Für den Heizungstausch gilt bei WG KfW 458 (bis 70 %, 80 % für Eigennutzer; förderfähige Höchstkosten 28.000 € für die erste WE ab 21.07.2026), bei NWG KfW 522 (30 % Grundförderung; Höchstkosten nach Nettoraumfläche gestaffelt). Die Energieberatung dafür läuft im jeweiligen Programmpfad mit.
Praxistipp: Bei NWG-Vorhaben lässt sich die BAFA-Energieberatung NWG (EBN-NWG) mit der späteren KfW-Fachplanung & Baubegleitung in KfW 263 oder 299 kombinieren — beide Förderpfade dürfen nebeneinander beantragt werden, solange es um unterschiedliche Leistungsphasen geht (Konzept-Beratung vor Antrag vs. begleitende Planung & Bauüberwachung im KfW-Programm).

Häufige Fragen zur KfW-Förderung

Kann ich mehrere KfW-Programme kombinieren?
Ja, für unterschiedliche Maßnahmen können Sie verschiedene Programme nutzen — z. B. KfW 458 für den Heizungstausch und KfW 261 für die Gebäudehülle. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist aber ausgeschlossen. Der Gesamtfördersatz pro Maßnahme darf 60 % nicht überschreiten.
Brauche ich einen Energieberater?
Für KfW 261 (Effizienzhaus-Sanierung) ist ein dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte Pflicht. Für KfW 458 (Heizung) und die BAFA-Einzelmaßnahmen ist die Einbindung bei den meisten Maßnahmen ebenfalls vorgeschrieben. Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden zu 50 % gefördert.
Was ist ein Tilgungszuschuss?
Ein Tilgungszuschuss reduziert den Rückzahlungsbetrag Ihres KfW-Kredits. Beispiel: Bei einem Kredit von 150.000 € und einem Tilgungszuschuss von 15 % zahlen Sie nur 127.500 € zurück — die übrigen 22.500 € erlässt die KfW. Die konkrete Zuschusshöhe hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab und wird zum 21.07.2026 um 10 Prozentpunkte je Stufe reduziert (siehe BEG-Reform 2026).
Was ändert sich bei der KfW-Förderung zum 21. Juli 2026?
Zum 21.07.2026 werden die Tilgungszuschüsse der Sanierungsförderung (KfW 261, 263) je Effizienzhaus-Stufe um 10 Prozentpunkte reduziert, und der zusätzliche 5-%-Bonus für die EE-Klasse entfällt; förderfähig sind nur noch EE- oder NH-Varianten. Bei der Heizungsförderung (KfW 458) sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 %, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen, und der Einkommensbonus wird gestaffelt (bis 40 %). Anträge zu vorhandenen Bestätigungen zum Antrag können noch bis zum 20.07.2026, 20:00 Uhr zu den bisherigen Konditionen gestellt werden. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, hängt vom Einzelfall ab.
Was fördert KfW 266 (Gewerbe zu Wohnen) — und was nicht?
KfW 266 fördert den Umbau beheizter Nichtwohngebäude zu Wohnraum mit einem Zuschuss von 30 % auf bis zu 100.000 € Umbaukosten je neuer Wohneinheit (max. 30.000 € je WE, höchstens 300.000 € gesamt). Gefördert werden Umbaukosten wie Rückbau, Statik, Innenausbau, Erschließung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Nicht förderfähig sind Grundstücks- und Kaufkosten sowie die energetische Sanierung zum Effizienzhaus — diese wird getrennt über KfW 261 finanziert, ohne dieselben Kosten doppelt anzusetzen. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein, mindestens den Standard EH 85 EE erreichen und zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden; ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.
Wie beantrage ich einen KfW-Kredit?
KfW-Kredite beantragen Sie über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner — nicht direkt bei der KfW. Der Ablauf: 1. Energieberater beauftragen, 2. Förderantrag über Bank stellen, 3. Zusage abwarten, 4. Maßnahme umsetzen, 5. Bestätigung durch Energieberater einreichen.
Welche KfW-Programme gibt es für Nichtwohngebäude?
Für Bürogebäude, Schulen, Gewerbe- und Verwaltungsbauten gelten eigene Programme: KfW 263 (Sanierung zum Effizienzgebäude), KfW 299 (klimafreundlicher Neubau NWG), KfW 596 (Niedrigpreissegment NWG), KfW 522 (Heizungstausch NWG), KfW 523 (Ergänzungskredit zu BAFA/522) sowie KfW 270 NWG für Erneuerbare Energien. Bezugsgröße ist hier die Nettogrundfläche (NGF), nicht die Wohneinheit. Aktuelle Sollzinsen unter /kfw/zinsen/.
Wie unterscheidet sich die Energieberatungs-Förderung bei Wohn- und Nichtwohngebäuden?
Bei Wohngebäuden wird die Beratung über BAFA-EBW mit 50 % bis 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (MFH) gefördert — inklusive iSFP-Erstellung, die zusätzlich einen 5-%-Bonus auf BEG-Einzelmaßnahmen freischaltet. Bei Nichtwohngebäuden gilt BAFA-EBN-NWG mit 50 % bis 8.000 € Zuschuss (gewerblich) bzw. EBK mit 80 % bis 15.000 € (kommunal). Der iSFP-Bonus entfällt bei NWG. Für die spätere KfW-Fachplanung & Baubegleitung in KfW 261/297 (WG) gelten Caps pro Wohneinheit, in KfW 263/299 (NWG) dagegen 5 €/m² NGF mit Gesamtcap 20.000 € förderfähig (max. 10.000 € Zuschuss). Details siehe Vergleichstabelle weiter oben.

Das richtige KfW-Programm finden

Ich prüfe, welche Programme für Ihr Vorhaben optimal kombinierbar sind — und begleite Sie von der Antragstellung bis zur Auszahlung.

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Stand: April 2026 · Programme und Konditionen können sich ändern · Ohne Gewähr, keine Rechts- oder Finanzberatung · Quellenregister